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BTZ Kübler Grossküchentechnik
Karl Ulrich Kübler
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FB-Gericht: Landesgericht Ried im Innkreis
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AGB

1. ALLGEMEINES:

Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns sind die nachstehenden Bedingungen ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit dem Kunden anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Aufträge sind erst dann angenommen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind. Angebote und Kostenvoranschläge bleiben somit unverbindlich. Art und Umfang der Leistung werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Absprachen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

 

Anders lautende Bedingungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich anerkannt wurden. Sind mit dem Kunden von diesen Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht betroffen. Falls wird Auftraggeber (Einkäufer) sind, gilt die Annahme bzw. Ausführung des Auftrages als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Soweit einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur sofern sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sind. Eine Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung des Vertrages mit dem Kunden bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch beide Vertragsparteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

 

2. ENTWÜRFE, ALLGEMEINE ZEICHNUNGEN UND ANBOTE:

Alle, wie immer gearteten Entwürfe, Grundrisse, Installations- und Sockepläne, deren Legenden und Detailangaben sowie eventuelle Fertigungs- und Produktionszeichnungen unterliegen dem ausgedehnten Eigentumsvorbehalt, welcher durch einschlägige Bestimmungen und Ö-Normen sowie deren Gesetze eindeutig geregelt sind. Alle mit unserer Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Neuschaffungen und Innovative Ideen unterstehen dem Copyright und gehen in unser geistiges Eigentum über. Abbildungen und Angaben in unseren Geschäftsbedingungen, Anboten, Zeichnungen udgl. enthalten nur Annäherungswerte. Verbindlich sind sie nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wir sind berechtigt, Modelle, Konstruktionen oder deren Ausstattung abzuändern. Sämtliche Anbotsunterlagen, einschließlich Zeichnungen, Skizzen, udgl. sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzustellen, ohne dass der Kunde berechtigt ist, davon Ablichtungen oder Abschriften herzustellen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 10% der Auftragssumme zu bezahlen. Nicht im ursprünglichen Anbot (Preisbasis) enthaltene spätere Anforderungen des Kunden bedürfen eines neuen Anbots durch uns. Erst wenn dieses Anbot angenommen wurde, sind wir verpflichtet, die zusätzlichen Anforderungen auszuführen. Dies gilt auch für die nachträglichen Änderungen des ursprünglichen Anbots. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, das gesamte Werk einschließlich des ursprünglichen Auftrages neu anzubieten.

 

3. PREISE:

Unsere Preise gelten ab Firmensitz. In den Preisen sind die Kosten für Versand, Verpackung, Porto, Anfahrt, Projektbetreuung vor Ort sowie eventuell anfallende Reisekosten und Diäten sowie Nächtigungsgelder nicht enthalten. Sämtliche in unseren Geschäftsunterlagen angeführten Preise sind Nettopreise. Es gelten die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Stundensätze. Bei Projekten die eine längere Ausführungszeit erfordern, sind wir berechtigt, die Preise für Dienstleistungen an unsere jeweils aktuellen Stundensätze anzupassen.

 

4. ZAHLUNG:

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen von mindestens 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Zahlungsverzug oder begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Leistungen mit einem Wert von mehr als € 7.500,00 netto ist bei Erhalt der Auftragsbestätigung 40% des Auftragswertes ohne Abzug zu begleichen. Zahlungen des Kunden sind zuerst auf Forderungen, die nicht aus der gegenständlichen Lieferung stammen und dann erst auf die Forderungen aus der gegenständlichen Lieferung anzurechnen. Ferner zunächst auf Kosten, Zinsen, Verzugszinsen und dann erst auf das Kapital (dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit unserem Eigentumsvorbehalt). Falls der Kunde die Rechnung oder auch nur eine von mehreren Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, tritt hinsichtlich unserer gesamten noch offenen Forderung Terminverlust in der Weise ein, dass die gesamte offene Forderung sofort fällig wird und zwar unabhängig , welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge gewährt wurden.

 

5. VERSAND UND VERPACKUNG:

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand für Rechnung des Kunden. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Transportkosten unmittelbar zu entrichten oder zu bevorschussen. Versandvorschriften des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf schriftliches Verlangen des Kunden und nur auf dessen Kosten verpflichtet. Die Verpackung wird dem Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu Selbstkosten berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Wir entscheiden über die angemessene Verpackung und über die Form nach unserem besten Ermessen. Teillieferungen sind zulässig.

 

6. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZ:

Schadenersatzansprüche außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes, welcher Art auch immer (Nichterfüllungsschäden, Verzögerungsschäden, Mängelfolgeschäden, Schäden auf Grund Vertrags- und Deliktshaftung), sowie Rückgriffsansprüche, welcher Art auch immer, insbesondere solche gem. § 933 b ABGB werden ausgeschlossen, sofern die den Schaden auslösenden Umstände von uns nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (bei Verbrauchergeschäften Regelung nicht für Personenschäden). Falls bei Inbetriebnahme eines Werkes, an dem neben uns auch andere Unternehmer beteiligt sind, ein Schaden auftritt, ist uns dieser Schaden nur dann zuzurechnen, falls wird als Verursacher einwandfrei feststehen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn wir der einzige Professionist sind, insbesondere dann wenn hier seitens des Kunden nicht alle möglichen Vorkehrungen getroffen wurden, um Schadensfälle auszuschließen.

 

7. URHEBERRECHT UND GEHEIMNISSCHUTZ:

Soweit wir im Auftrag des Kunden Entwicklungen durchgeführt haben, sind wir berechtigt, diese Entwicklungen auch dann anderen Personen weiterzugeben, wenn der Kunde den Entwicklungsaufwand getragen hat. Die Überlassung von Erkenntnissen aus Entwicklungen an den Kunden erfolgt mangels gegenteiliger Vereinbarung nur in Form einer Lizenz. Wir behalten uns an unseren Entwicklungen sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrecht, vor. Die von uns erstellten Anbote, sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen, udgl.) verbleiben in unserem Eigentum und sind vom Kunden als unser Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an dritte Personen ist nicht gestattet. Bei Verstoß hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 10% der Auftragssumme zu bezahlen.

 

8. GELTUNG VON BRACHENBEDINGUNGEN, Ö-NORMEN UND DEREN REIHENFOLGE BEI WIDERSPRÜCHEN:

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis sind (bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge) anzuwenden:

Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist, einschließlich einer allfälligen Leistungsbeschreibung und einem allfälligen Leistungsverzeichnis.
Diese Bedingungen
Die für unseren Brachenbereich einschlägigen Geschäftsbedingen unseres Fachverbandes.
Die Ö-Normen mit vornominierten Vertragsinhalten für einzelne Sachgebiete.
Die einschlägigen Ö-Normen mit vornominierten allgemeinen Vertragsinhalten, insbesondere die Ö-Normen A2060, B 2210.

 

9. ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des Unkaufsrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

10. LETZTVERBRAUCHER-(KONSUMENTEN)GESCHÄFT:

Sofern es sich beim Kunden um einen Konsumenten (Letztverbraucher) handelt, gelten die vorstehenden Bedingungen nicht, soweit sie zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Dies gilt insbesondere für die mit einem * bezeichneten Bestimmungen dieser ABG. Gegenüber Verbrauchern wird darauf hingewiesen, dass neben einer allfälligen kürzeren Garantiezeit dem Verbrauch die gesetzliche 2-jährige Gewährleistungsfrist in jedem Fall offen steht, sofern nicht im Einzelfall eine zulässige Verkürzung festgelegt wurde.

 

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